Tierbestand 01.05.2012
Gesamt: 988 Tiere
Tierheim-Öffnungszeiten Mo, Mi, Fr 10 bis 16 Uhr 9 bis 12 Uhr Fundtierannahme: |
| Einleitung |
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Einen friedlichen Hund ohne Vorkommnisse aufgrund seiner Rassezugehörigkeit wegzusperren, ist unsinnig. So geschieht es jedoch mit den so genannten Listenhunden in Hamburg. Dies sind Hunde jener Rassen, die nach dem Hamburger Hundegesetz als unwiderleglich gefährlich gelten – Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie ihre Mischlinge. Sie gelten als gefährlich, unabhängig davon, wie friedfertig sie tatsächlich sind, und müssen entweder ihr Leben hinter den Gitterstäben ihres Zwingers im Tierheim fristen oder sind gekettet an Maulkorb und Leine. Mit der Forderung nach einem gerechten Hundegesetz startete der Hamburger Tierschutzverein - mit der Unterstützung des Deutschen Tierschutzbundes, der Hunde-Lobby e.V. und dem Internetforum hundewiese-hamburg.de - im Oktober 2011 eine Kampagne. Zentrale Forderung ist, die Kategorie der unwiderleglich gefährlichen Hunderassen im Sinne von § 2 Abs. 1 Hamburger Hundegesetz abzuschaffen. Jeder Hund muss die Chance haben, durch einen Wesenstest seine gesetzlich vermutete Gefährlichkeit widerlegen zu können. Plakate, Flyer, Postkarten und Unterschriftenlisten machen die Öffentlichkeit auf die Unzulänglichkeiten und Unsinnigkeiten des Hamburger Hundgesetzes aufmerksam und sollen das Thema auf die Senatsagenda bringen.
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